Öffentliches Recht

Grundrechte

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)

Abgrenzung zu wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit Religion

Abgrenzung zu wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit Religion

21. August 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

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Auch Soldatin C leistet Dienst an der atheistisch orientierten Ludwig-Feuerbach-Kaserne, an der Soldaten die Aneignung und Ausübung religiöser Überzeugungen verboten ist. C studiert auf ihrem Zimmer aus rein wissenschaftlichem Interesse den Koran.

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