Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)
Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Behörde B errichtet in der niedersächsischen Gemeinde G ein Coronatestzelt vor dem Grundstück des Ehepaar Lohses. Frau Lohse (L) ist der Meinung, das Zelt würde teilweise auch auf ihrem Grundstück stehen. Sie will, dass es abgebaut wird. L fragt sich, gegen wen sie ihre Klage richten muss.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthafte Klageart ist die allgemeine Leistungsklage.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. L ist klagebefugt. Zudem bedarf es nach h.M. nicht der Durchführung eines Vorverfahrens.
Genau, so ist das!
3. In der VwGO ist ausdrücklich geregelt, gegen wen eine allgemeine Leistungsklage zu richten ist.
Nein, das trifft nicht zu!
4. L muss ihre Klage gegen die Behörde B richten.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
28.9.2024, 15:56:46
Bei der letzten Lösung in der Maßstab-Box wurde hinter "
Rechtsträgerprinzip" in der Klammer "wGO" statt "VwGO" geschrieben.
Linne_Karlotta_
7.10.2024, 11:36:59
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team