Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB
Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB
19. Mai 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat bei der Deutschen Bank AG ein Wertpapierdepot, aber bisher noch keine Aktien. Nachdem sie kürzlich von Jeff Bezos‘ und Richard Bransons Start in den Weltraumtourismus gehört hat, fühlt sie sich inspiriert. K beauftragt ihre Bank, Virgin Galactic Aktien im Wert von €50.000 für sie zu kaufen. Die Bank reagiert nicht.
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Einordnung des Falls
Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Schweigen auf ein Vertragsangebot wird grundsätzlich als Annahme gewertet.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Schweigen der Deutsche Bank AG auf Ks Auftrag könnte als Annahme des Auftrags gelten, Virgin Galactic Aktien im Wert von €50.000 für K zu kaufen (§ 362 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. Die Deutsche Bank AG ist Kaufmann (§§ 1-6 HGB).
Ja!
4. Der Geschäftsbetrieb der Deutsche Bank AG bringt die Besorgung von Geschäften mit sich und zu K besteht eine Geschäftsverbindung (§ 362 Abs. 1 S. 1 HGB).
Genau, so ist das!
5. Der Deutsche Bank AG ist ein entsprechendes Angebot über eine Geschäftsbesorgung zugegangen (§ 362 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
6. Die Deutsche Bank AG hat Ks Angebot unverzüglich beantwortet (§ 362 Abs. 1 S. 1 HGB).
Nein!
7. K kann von der Deutsche Bank AG verlangen, dass diese für sie Virgin Galactic Aktien im Wert von €50.000 erwirbt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
benjaminmeister
27.4.2025, 17:58:54
"Kreditinstitute wie die Deutsche Bank AG haben es typischerweise zum Gegenstand, für ihre Kunden Zahlungs-, Überweisungs-, Einziehungsaufträge und Börsengeschäfte zu tätigen. Hierin liegen
rechtsgeschäftliche Tätigkeiten wirtschaftlicher Art im Interesse der Kunden. Das bestehenden Girokontos lässt erwarten, dass K auch in Zukunft solche Geschäfte mit der Deutschen Bank AG tätigen wird." Hier müsste wohl geändert werden, dass das bestehende Wertpapierdepot erwarten lässt, dass K in Zukunft solche Geschäfte tätigen wird. Von Girokonto ist im Sachverhalt nicht die Rede, wobei da natürlich die interessante Frage aufkommen würde, ob solch eine Girokonto-Geschäftsbeziehung ausreichend ist, um auch eine Wertpapierdepot-Geschäftsbeziehung anzunehmen, die den Erwerb von Aktien deckt, wenn vorher noch kein Wertpapierdepot eröffnet wurde. Das könnte mMn. zumindest irgendwie vertretbar bejahen können.