Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Grundrechtslehren

Abwandlung 2: kein klassischer Eingriff durch Exekutive => moderner Eingriffsbegriff

Abwandlung 2: kein klassischer Eingriff durch Exekutive => moderner Eingriffsbegriff

15. August 2025

7 Kommentare

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Stadt S betreibt eine Kläranlage in unmittelbarer Nähe zum Grundstück von Nachbar N. N kann wegen der erheblichen Lärm- und Geruchsimmissionen seinen Garten nur mit eingeschränktem Genuss nutzen. N fragt sich, ob S durch den Betrieb der Kläranlage in seine Grundrechte eingreift.

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