Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Abwandlung 2: kein klassischer Eingriff durch Exekutive => moderner Eingriffsbegriff
Abwandlung 2: kein klassischer Eingriff durch Exekutive => moderner Eingriffsbegriff
15. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Stadt S betreibt eine Kläranlage in unmittelbarer Nähe zum Grundstück von Nachbar N. N kann wegen der erheblichen Lärm- und Geruchsimmissionen seinen Garten nur mit eingeschränktem Genuss nutzen. N fragt sich, ob S durch den Betrieb der Kläranlage in seine Grundrechte eingreift.
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