Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB
Sorge um das Wohl des Opfers
Sorge um das Wohl des Opfers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verbringt O gegen ihren Willen in eine abgelegene Hütte, um diese sodann dazu zu bringen, ihm 5.000 € per Sofortüberweisung zu schicken. O befürchtet körperliche Gewaltanwendung vonseiten des T, sollte sie seiner Aufforderung nicht nachkommen und überweist das Geld.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sorge um das Wohl des Opfers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die O gegen ihren Willen in die Waldhütte bringt, hat er diese entführt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O entführt, um die Sorge der O um ihr Wohl zu einer Erpressung (§ 253 StGB) auszunutzen.
Ja!
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