Jurafuchs

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Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV – Kohärenzprüfung („Hartlauer")

einfach
schwer69 % lösen richtig
22. Juni 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Nach österreichischem Recht wird die Errichtung von neuen Krankenanstalten nur bewilligt, wenn Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund wird der Antrag der deutschen H-GmbH in Bezug auf ein Zahnambulatoriums abgelehnt. Die Eröffnung von Gruppenpraxen setzt keine Bewilligung voraus.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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