Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Grundlagenfall: Begriff der Dienstleistung
Grundlagenfall: Begriff der Dienstleistung
4. April 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (7.264 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die esoterikbegeisterte Irin B führt Séancen durch, in denen sie in der Regel gegen Entgelt den Kontakt zu Verstorbenen herstellt. Ein Mal hat sie die Leistung kostenlos angeboten. Zu diesem Zweck reist sie 3-5 Mal im Jahr von Dublin nach Amsterdam, wo sie ihre Dienste anbietet.
Diesen Fall lösen 88,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundlagenfall: Begriff der Dienstleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Dienstleistungsfreiheit ist nur anwendbar, wenn die anderen Grundfreiheiten nicht einschlägig sind.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs des Art. 56 AEUV setzt voraus, dass es sich bei den Séancen der B um eine Dienstleistung handelt.
Ja, in der Tat!
3. Bs Leistung hat keinen entgeltlichen Charakter, da B sie auch kostenlos angeboten hat.
Nein!
4. Es handelt sich bei den angebotenen Séancen um eine selbstständige Leistung.
Genau, so ist das!
5. Die betreffende Leistung ist ferner vorübergehender Natur.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MaxStarke
5.2.2025, 14:24:01
Hallo zusammen, mir kam beim lösen dieser Aufgabe ein Gedanke zur Abgrenzung der
Dienstleistungsfreiheit(DLF) zur
Niederlassungsfreiheit(NLF). Wie ist ein Wanderzirkus zu bewerten der kontinuierlich zu den gleichen vier Standorten fährt (von A nach B zu C zu D) und dort für einen gewissen Zeitraum seine Dienstleistungen anbietet, bevor er zum nächsten Stopp fährt. Greift in dieser Konstellation das Kriterium „Vorübergehend“ (DLF), da er nie lange am gleichen Ort bleibt oder kann man da schon von einer gewissen Regelmäßigkeit/ Kontinuität sprechen, da es immer der gleichen Abläufe/Orte sind? Könnte man somit den Bogen zur NLF schlagen oder muss es sich immer um die gleiche feste Einrichtung an dem selben Ort handeln?
Kind als Schaden
13.3.2025, 16:24:55
Der EuGH und die h.M. sehen entegegen dem vermeintlich eindeutigen Wortlaut des Art. 57 I keinerlei Subsidiarität der
Dienstleistungsfreiheitgegenüber den anderen Grundfreiheiten. Hier wird eine eindeutige Mindermeinung vertreten, die so nicht nur nicht zu empfehlen ist, sondern leider auch nicht gekennzeichnet ist.