Öffentliches Recht

Europarecht

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Warenverkehrsfreiheit („Schindler")

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Warenverkehrsfreiheit („Schindler")

23. März 2026

5 Kommentare

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N versendet aus Amsterdam Werbeflyer für eine in Deutschland stattfindende Lotterie nach London. Britische Behörden beschlagnahmen das Material, da keine Werbematerialen für Lotterien in das Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen.

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