Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Warenverkehrsfreiheit („Schindler")
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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Warenverkehrsfreiheit („Schindler")
23. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
N versendet aus Amsterdam Werbeflyer für eine in Deutschland stattfindende Lotterie nach London. Britische Behörden beschlagnahmen das Material, da keine Werbematerialen für Lotterien in das Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen.
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