Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 1): Auszahlung von Geldleistungen
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 1): Auszahlung von Geldleistungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um sich ihr Jurastudium finanzieren zu können, beantragt Lawra (L) eine Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag und zahlt das Geld monatlich an L aus.
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Einordnung des Falls
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 1): Auszahlung von Geldleistungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltung stehen unterschiedliche Handlungsformen zur Verfügung.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Genehmigung des Antrags auf Ausbildungsförderung ist ein Verwaltungsakt.
Ja!
3. Dass B den Antrag der L genehmigt und das Geld an L auszahlt ist ein einheitlicher Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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