Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln

Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 1): Auszahlung von Geldleistungen

Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 1): Auszahlung von Geldleistungen

6. November 2024

4,8(9.602 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Um sich ihr Jurastudium finanzieren zu können, beantragt Lawra (L) eine Ausbildungsförderung bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag und zahlt das Geld monatlich an L aus.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 1): Auszahlung von Geldleistungen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Verwaltung stehen unterschiedliche Handlungsformen zur Verfügung.

Ja, in der Tat!

Neben dem klassischen Handeln durch Erlass eines Verwaltungsakts kann die Verwaltung auch in anderen Formen hoheitlich handeln. Sie kann zum Beispiel öffentlich-rechtliche Verträge abschließen (§§ 54 ff. VwVfG) und Rechtsvorschriften (Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften) erlassen. Außerdem steht dem Erlass eines Verwaltungsakts insbesondere das Handeln in Form eines Realakts (schlicht-hoheitliches Handeln oder schlichtes Verwaltungshandeln) gegenüber.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Genehmigung des Antrags auf Ausbildungsförderung ist ein Verwaltungsakt.

Ja!

Ein Verwaltungsakt ist eine (1) hoheitliche Maßnahme einer (2) Behörde auf dem (3) Gebiet des öffentlichen Rechts (4) zur Regelung (5) eines Einzelfalls (6) mit Außenwirkung. Die Genehmigung wurde von der zuständigen Behörde auf Grundlage des öffentlichen Rechts (= hoheitliches Handeln) erteilt. Die Genehmigung ist auf die verbindliche Rechtsfolge (= Regelung) gerichtet, dass L (= Einzelfall) einen Anspruch auf Auszahlung der Förderung bekommt. Die Subsumtion kann bei "klassischen" Verwaltungsakten - wie z.B.(Bau-)Genehmigung oder Subventionsbescheid - noch kürzer ausfallen. Oft reicht die bloße Feststellung, dass eine Genehmigung ein Verwaltungsakt ist.

3. Dass B den Antrag der L genehmigt und das Geld an L auszahlt ist ein einheitlicher Verwaltungsakt.

Nein, das ist nicht der Fall!

Beantragt der Bürger eine Leistung bei der Behörde, müssen zwei Ebenen des verwaltungsrechtlichen Handelns unterschieden werden. Die erste Ebene ist die Genehmigung des Antrags durch die Behörde. Die Genehmigung eines Antrags ist ein klassischer Verwaltungsakt. Auf Grundlage dieser Genehmigung nimmt die Behörde dann im zweiten Schritt die Auszahlung vor. Wenn die Behörde das Geld auszahlt, trifft sie damit keine weitere Regelung, sondern erbringt nur die versprochene Leistung. Die Auszahlung von Geldleistungen ist damit mangels Regelungswirkung schlichtes Verwaltungshandeln (= Realakt). Wenn B das Geld an L zahlt, ist das kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt.
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.