Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 2): Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 2): Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G plant die Errichtung eines Fußballplatzes neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die Behörde bewilligt ihren Antrag und gibt M die Pläne zur Ansicht heraus.
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Einordnung des Falls
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 2): Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Behörde kann neben dem Erlass von Verwaltungsakten auch durch Realakte handeln. Verwaltungsakte bilden dabei häufig die Grundlage für das tatsächliches Handeln der Behörde.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Genehmigung der Akteneinsicht ist ein Verwaltungsakt.
Ja!
3. Die Herausgabe der Akten zur Einsicht ist ein Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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