Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 2): Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 2): Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
4. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G plant die Errichtung eines Fußballplatzes neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die Behörde bewilligt ihren Antrag und gibt M die Pläne zur Ansicht heraus.
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Einordnung des Falls
Begünstigendes Verwaltungshandeln (Fall 2): Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Behörde kann neben dem Erlass von Verwaltungsakten auch durch Realakte handeln. Verwaltungsakte bilden dabei häufig die Grundlage für das tatsächliches Handeln der Behörde.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Genehmigung der Akteneinsicht ist ein Verwaltungsakt.
Ja!
3. Die Herausgabe der Akten zur Einsicht ist ein Verwaltungsakt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lene Brom
27.11.2024, 17:35:52
P K
1.12.2024, 00:44:02
Warum braucht es hierfür eine Rechtsgrundlage? Ist keine irgendwie belastende Entscheidung, für die der
Vorbehalt des Gesetzesgilt. Im Übrigen: § 29 VwVfG bei einem konkreten Verwaltungsverfahren ansonsten Informationsfreiheitsgesetz.
hardymary
3.12.2024, 12:02:02
nicht die
Behördebraucht eine Genehmigung, sondern der Bürger braucht eher einen Anspruch auf Einsicht