Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Beiderseitiges Handelsgeschäft
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Beiderseitiges Handelsgeschäft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gesellschafterin G bestellt für die Künstlerbedarf OHG bei der Pinselmanufaktur GmbH 100 Pinsel in verschiedenen Größen und Formen.
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Einordnung des Falls
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Beiderseitiges Handelsgeschäft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Künstlerbedarf OHG ist Kaufmann (§ 343 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kaufvertrag über die 100 Pinsel ist ein zum Betrieb des Handelsgewerbes gehöriges Geschäft der Künstlerbedarf OHG (§ 343 Abs. 1 HGB).
Ja!
3. Die Pinselmanufaktur GmbH ist Kaufmann (§ 343 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
4. Der Kaufvertrag über die 100 Pinsel ist ein zum Betrieb des Handelsgewerbes gehöriges Geschäft der Pinselmanufaktur GmbH (§ 343 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
5. Der Kaufvertrag der Künstlerbedarf OHG mit der Pinselmanufaktur GmbH ist ein einseitiges Handelsgeschäft (§ 345 HGB).
Nein!
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