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Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Einseitiges Handelsgeschäft
Sachverhalt
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Beispiel Ausschlussgründe: § 335 Abs. 1 Nr.2 ZPO
K klagt gegen B. Der Vorsitzende bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 1.4. Die Ladung kann dem B nicht zugestellt werden. Am 24.3. teilt K die neue Anschrift des B mit; die Zustellung erfolgt am 30.3. B erscheint nicht. K beantragt ein Versäumnisurteil.

Frist - Normalfall (Einspruch innerhalb Frist)
Beklagter B erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung. Auf Antrag des Klägers ist daraufhin ein Versäumnisurteil gegen B ergangen, das diesem am 01.12. zugegangen ist. Gegen dieses hat B mit einem am 08.12. bei Gericht eingegangenen Schreiben formgerechten Einspruch eingelegt.