Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Einseitiges Handelsgeschäft
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Einseitiges Handelsgeschäft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Zoofreunde Hoyerswerda e.V. bestellt bei der onlinedruck GmbH 10 Plakate, um auf eine geplante Spendenveranstaltung aufmerksam zu machen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Einseitiges Handelsgeschäft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die onlinedruck GmbH ist Kaufmann (§ 343 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Werklieferungsvertrag über die 10 Plakate (§ 650 BGB) ist ein zum Betrieb des Handelsgewerbes gehöriges Geschäft der onlinedruck GmbH (§ 343 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. Der Zoofreunde Hoyerswerda e.V. ist Kaufmann (§ 343 Abs. 1 HGB).
Nein!
4. Der Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB) zwischen dem Zoofreunde Hoyerswerda e.V. und der onlinedruck GmbH ist ein beiderseitiges Handelsgeschäft.
Nein, das ist nicht der Fall!
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