Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Handelsregister und sonstige Rechtsscheintatbestände
Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB (deliktischer Bereich)
Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB (deliktischer Bereich)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A tritt in die Trinkexpress-KG als Kommanditist ein. Er wird jedoch unrichtigerweise als Komplementär eingetragen. Fahrradfahrerin F wird von einem Lieferwagen der Trinkexpress-KG angefahren.
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Einordnung des Falls
Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB (deliktischer Bereich)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. As Eintritt in die KG ist eine eintragungspflichtige Tatsache (§ 15 Abs. 3 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. As Eintritt in die KG wurde unrichtig eingetragen (§ 15 Abs. 3 HGB).
Ja, in der Tat!
3. F kann sich vorliegend auf die unrichtige Eintragung berufen, obwohl sie einen deliktischen und keinen rechtsgeschäftlichen Anspruch hat (§ 15 Abs. 3 HGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
9.3.2022, 15:52:52
Die letzte Fragestellung ist missverständlich oder? Geschützt wird schon das abstrakte Vertrauen, die Norm findet nur keine Anwendung wenn kein Anspruch aus rechtsgeschäftlicher Verbindung vorliegt oder ist das falsch?
Lukas_Mengestu
16.3.2022, 12:02:05
Danke für den Hinweis, nomamo. Völlig richtig! Im Grundsatz wird bereits das abstrakte Vertrauen geschützt, es kommt also nicht darauf an, ob der Dritte Kenntnis von der (unrichtigen) Bekanntmachung hat oder nicht. Nur ist dieses abstrakte Vertrauen eben nur im rechtsgeschäftlichen Verkehr von Bedeutung und nicht im deliktischen Bereich. Wir haben das hier noch einmal präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team