Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), (Außen-)Geschäft
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), (Außen-)Geschäft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Geschäftsführerin der Lindauer Obst GmbH, die europaweit Bodenseeäpfel vertreibt. Sie hat Vertragshändler in vielen europäischen Ländern. In Lindau unterhält die GmbH ein eigenes Geschäft, in dem sie Mitarbeiterin M beschäftigt. Kunde K kauft in dem Geschäft 1kg Äpfel.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), (Außen-)Geschäft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Feststellung der Satzung der Lindauer Obst GmbH ist ein Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Dienstvertrag mit dem Geschäftsführer ist ein Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Verträge mit den Vertragshändlern sind Handelsgeschäfte (§ 343 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
4. Der Arbeitsvertrag mit M ist ein Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB).
Nein!
5. Der Kaufvertrag und die Übereignung der Äpfel an K durch M ist ein Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Bubbles
15.2.2024, 10:51:11
Bei uns in der Kapitalgesellschaftsrechts-Vorlesung wurde viel wert darauf gelegt, die terminologischen Unterschiede zwischen der AG und der GmbH zu berücksichtigen. Während das Gesetz bei der AG von einer "Satzung" spricht (§ 23 AktG), ist im GmbHG (§§ 2, 3, 53 ff) primär von einem Gesellschaftsvertrag die Rede, um der typischerweise engeren persönlichen Verbundenheit von GmbH-Gesellschaftern im Vergleich zu Aktionären gerecht zu werden