Grundfall Vergleichsvertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baubehörde B verweigert den von Ahmed (A) beantragten Erlass einer Baugenehmigung für ein dreistöckiges Haus. A klagt auf Erteilung der begehrten Genehmigung. B und A vereinbaren vor Gericht, dass B eine Baugenehmigung für ein einstöckiges Haus erteilen wird und der Rechtsstreit damit beendet werden soll.
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Einordnung des Falls
Grundfall Vergleichsvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Absprache zwischen A und B könnte ein öffentlich-rechtlicher Vertrag sein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die VwVfG unterscheidet ausdrücklich zwischen öffentlich-rechtlichen Vergleichsverträgen und Austauschverträge.
Genau, so ist das!
3. Ein Vergleichsvertrag soll bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen.
Ja, in der Tat!
4. A und B haben einen öffentlich-rechtlichen Prozessvergleich geschlossen. Dies ist ein typischer Fall eines Vergleichsvertrags.
Ja!
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