Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
2. April 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (18.573 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.
Diesen Fall lösen 83,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nichtigkeit Fall 2: § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B und L haben einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Vertrag ist schon deswegen rechtswidrig, weil die Vertragsform im konkreten Fall unzulässig war.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Vertrag ist formell rechtmäßig, insbesondere hat die örtlich zuständige Behörde gehandelt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die formelle Rechtswidrigkeit des Vertrags führt immer auch zur Nichtigkeit.
Nein!
5. Der Vertrag ist hier nichtig, weil B außerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit gehandelt hat, ohne hierzu berechtigt zu sein.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!