Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Die Arbeitsvorgänge in der Baubehörde B verzögern sich aufgrund von Personalmangel massiv. Sachbearbeiterin S erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Unternehmerin U. U hat die betreffende Lagerhalle aber schon vor sechs Monaten nach einem Hinweis der Behörde abreißen lassen.
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Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG
A will ein besonderes Glücksspiel gewerblich betreiben. Das gewerbliche Betreiben dieses Glücksspiels ist gesetzlich untersagt und strafbar. Auf Antrag erteilt die zuständige Behörde B der A dennoch eine Erlaubnis, das Spiel gewerblich zu betreiben. A möchte sicher wissen, ob diese Erlaubnis wirksam ist.
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Einführungsfall Nichtigkeit: Überblick über Systematik des § 44 VwVfG
Bundesinnenministerin B erlässt einen Verbotsbescheid gegen die politische Partei P aufgrund verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Als P die Wirksamkeit des Verbots anzweifelt, beruft sich B auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VereinsG. P ist der Ansicht, dem Verbot nicht nachkommen zu müssen, weil dieses nicht nur rechtswidrig, sondern auch nichtig sei.