Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nichtigkeit von Verwaltungsakten
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sachbearbeiter S der Ordnungsbehörde B schickt eine Verfügung an Gewerbetreibende G, wonach sie ihr Gewerbe nicht mehr ausüben darf. Weil S am Abend zuvor mal wieder zu lange gefeiert hat, vergisst er, den Verwaltungsakt zu unterschreiben. G erkennt zwar, dass B die Urheberin ist. Sie ist aber der Meinung, die Verfügung nicht befolgen zu müssen.
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Einordnung des Falls
Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat die Formvorschrift des § 37 Abs. 3 VwVfG missachtet. Der Verwaltungsakt ist formell rechtswidrig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Führt die Rechtswidrigkeit der Verfügung ohne Weiteres dazu, dass G ihr Gewerbe trotz des Erlasses der Verfügung weiter betreiben kann?
Nein, das trifft nicht zu!
3. § 44 Abs. 2 VwVfG enthält absolute Nichtigkeitsgründe.
Ja!
4. Aufgrund der fehlenden Unterschrift liegt ein Fall von § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Eine fehlende Unterschrift ist vergleichbar schwerwiegend, wie wenn die erlassende Behörde nicht erkennbar ist. Die Verfügung ist daher nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
19.12.2022, 17:49:26
Ich würde vielleicht noch ergänzen dass die
Behördeauch ohne Unterschrift zu erkennen ist. Natürlich haben die meisten
Behörden ihr Logo oder ähnliches auf ihren Dokumenten, aber es muss ja nicht so sein. Und wenn sonst nichts anderes vorhanden ist, kann die Unterschrift das einzige sein was die
Behördeerkennen lässt Lg
Lukas_Mengestu
21.12.2022, 13:01:40
Vielen Dank für den Hinweis, Blotgrim. Das haben wir noch ergänzt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
MLena
7.10.2023, 10:37:47
Ich habe § 45 VwVfG nicht ganz verstanden, denke ich. Weshalb kann die fehlende Unterschrift nicht geheilt werden?
Lukas_Mengestu
27.2.2024, 15:37:12
Hallo MLena, an sich muss für eine Heilung nach § 45 VwVfG einer der dort genannten Tatbestände einschlägig sein. Das ist bei der fehlenden Unterschrift zwar nicht der Fall, dennoch wird verbreitet angenommen, dass dieser Formfehler durch Nachholung geheilt werden kann. Jedenfalls dürfte der Formfehler aber häufig nach § 46 VwVfG unbeachtlich sein, wenn offensichtlich ist, dass ddie Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. Schoch/Schneider/Schröder, 3. EL August 2022, VwVfG § 37 Rn. 87). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team