Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Banküberfall
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Banküberfall
14. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will die Raiffeisenbank Gammesfeld, die mit einem Angestellten kleinste Bank Deutschlands, überfallen. Dafür plant er bei der täglichen Abholung der Bargeldreserven dem Angestellten das Geld noch in der Bank zu entreißen. In seinem Twingo hält er vor dem Eingang. Sodann will er aus einer Tasche die Waffe herausnehmen, sich maskieren und die Bank stürmen. Doch Polizist P nimmt T vorher fest.
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Einordnung des Falls
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Banküberfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Raubes.
Ja, in der Tat!
3. T hat „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein!
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