Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: Sammelgut für Caritas
Abwandlung: Sammelgut für Caritas
24. Mai 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem L und A nun zusammenwohnen, möchte L alte Möbel loswerden. Er stellt einen Schaukelstuhl vor das Haus, damit dieser vom M e.V., der zuvor öffentlich um Möbelspenden gebeten hat, abgeholt werden kann. N denkt erneut, der Stuhl sei zu verschenken und nimmt ihn an sich.
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Einordnung des Falls
Abwandlung: Sammelgut für Caritas
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eigentumserwerb an herrenlosen Sachen ist durch deren Inbesitznahme möglich.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Sache, die einmal im Eigentum eines Dritten stand, kann niemals herrenlos werden.
Nein!
3. Ist der Schaukelstuhl herrenlos?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Weil der Wille des L nicht erkennbar war, erwirbt N dennoch das Eigentum an dem Schaukelstuhl.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Ist N Eigentümerin des Stuhls?
Nein!
Fundstellen
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