Versicherungsfall (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die bei U beschäftigte Bauarbeiterin B fällt vom Gerüst, da die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen durch U bewusst nicht angebracht worden sind. B erleidet mehrfache Knochenbrüche und fordert nun Schadensersatz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versicherungsfall (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B könnte gegen Arbeitgeber U einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB haben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Haftung des U wegen des Personenschadens der B könnte jedoch nach § 104 SGB VII ausgeschlossen sein.
Ja, in der Tat!
3. Es liegt hier ein Versicherungsfall vor.
Ja!
4. Kann sich U auf den Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII berufen, obwohl er die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen bewusst nicht angebracht hat?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
16.2.2024, 09:40:05
Ich habe in meinen Gesetzessammlungen nur §§ 104 ff. SGB VII als Fußnote gefunden. Wird § 8 dann bei solchen Fragestellungen im Examen abgedruckt?
Jessica
8.4.2024, 15:38:34
Zu den zulässigen Gesetzen zählt in Rheinland Pfalz und ich denke in allen anderen Bundesländern auch die „Arbeitsgesetze“ vom Beck Verlag. Ab Seite 459 ist bei mir das SGB VII zu finden mit allen notwendigen Paragraphen.
Dogu
8.4.2024, 18:35:44
Kann ich für das größte Bundesland nicht bestätigen. In NRW sind nur der Schönfelder samt Ergänzungsband, Sartorius I und Landesgesetze zulässig.
in persona
9.9.2024, 17:23:54
in Berlin ebenfalls☺️
in persona
9.9.2024, 17:24:23
insofern müssten sie die Norm auf jeden Fall abdrucken:)
jess11O
30.8.2024, 16:00:19
Könnte man hier nicht annehmen, dass ein Arbeitgeber, welcher notwendige Sicherungsvorkehrungen vorsätzlich nicht trifft dabei auch billigend in Kauf nimmt, dass sich ein Arbeitnehmer verletzt?
Bioshock Energy
10.9.2024, 14:11:24
Doch, ich denke das könnte man auf alle Fälle so argumentieren. Allerdings sind im Sachverhalt keine Angaben, die ein billiges in Kauf nehmen positiv begründen. Ich weiß jedoch nicht wen im Falle des § 104 SGB VII die Beweislast trifft. Weiß das zufällig jemand? Ansonsten würde man auf die allgemeinen Beweislastregeln zurückfallen.