Versicherungsfall (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die bei U beschäftigte Bauarbeiterin B fällt vom Gerüst, da die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen durch U bewusst nicht angebracht worden sind. B erleidet mehrfache Knochenbrüche und fordert nun Schadensersatz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versicherungsfall (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B könnte gegen Arbeitgeber U einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB haben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Haftung des U wegen des Personenschadens der B könnte jedoch nach § 104 SGB VII ausgeschlossen sein.
Ja, in der Tat!
3. Es liegt hier ein Versicherungsfall vor.
Ja!
4. Kann sich U auf den Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII berufen, obwohl er die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen bewusst nicht angebracht hat?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.