Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Beschädigung des Autos des Arbeitnehmers durch Müllcontainer
Beschädigung des Autos des Arbeitnehmers durch Müllcontainer
17. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Durch starke Windböen wurde ein Müllgroßbehälter auf den zu Arbeitsbeginn im Betriebshof abgestellten Pkw der Arbeitnehmerin A geschoben, wodurch ihr Wagen stark demoliert wurde. Die Radbremsen des Müllcontainers waren angezogen. Weitere Sicherungsmaßnahmen hatte Chefin C trotz öffentlicher Sturmwarnung nicht unternommen.
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Einordnung des Falls
Beschädigung des Autos des Arbeitnehmers durch Müllcontainer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte gegen C einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB haben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt bereits dann eine Schutzpflichtverletzung vor, wenn die Arbeitgeberin nicht jede Schädigung ihrer Arbeitnehmerinnen ausgeschlossen hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da C hier die Bremsen der Müllcontainer angezogen hat, ist sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, sodass keine Pflichtverletzung vorliegt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. A hat gegen C einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
Ja!
5. Weil A den Pkw trotz öffentlicher Sturmwarnung auf dem Betriebsgelände parkte, ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens nach § 254 Abs. 1 BGB zu kürzen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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