Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Beschädigung des Autos des Arbeitnehmers durch Müllcontainer
Beschädigung des Autos des Arbeitnehmers durch Müllcontainer
13. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Durch starke Windböen wurde ein Müllgroßbehälter auf den zu Arbeitsbeginn im Betriebshof abgestellten Pkw der Arbeitnehmerin A geschoben, wodurch ihr Wagen stark demoliert wurde. Die Radbremsen des Müllcontainers waren angezogen. Weitere Sicherungsmaßnahmen hatte Chefin C trotz öffentlicher Sturmwarnung nicht unternommen.
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Einordnung des Falls
Beschädigung des Autos des Arbeitnehmers durch Müllcontainer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte gegen C einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB haben.
Ja!
2. Es liegt bereits dann eine Schutzpflichtverletzung vor, wenn die Arbeitgeberin nicht jede Schädigung ihrer Arbeitnehmerinnen ausgeschlossen hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da C hier die Bremsen der Müllcontainer angezogen hat, ist sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, sodass keine Pflichtverletzung vorliegt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. A hat gegen C einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
Ja!
5. Weil A den Pkw trotz öffentlicher Sturmwarnung auf dem Betriebsgelände parkte, ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens nach § 254 Abs. 1 BGB zu kürzen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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