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Fahrlässig
Die einzige bei A beschäftigte Paketlieferantin P beschließt, zur Bewältigung ihrer Aufgaben, ihre regelmäßige Fahrtgeschwindigkeit innerorts auf 60km/h zu erhöhen. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit kommt P von der Fahrbahn ab und fährt gegen einen Baum. An As Lieferwagen entsteht ein Schaden in Höhe von 50.000€.
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Versicherungsfall (-)
Der bei U beschäftigte Arbeitnehmer A rutscht auf dem nassen Boden der Personaltoiletten aus und bricht sich den Arm. U hatte vergessen Warntafeln, die auf Rutschgefahr hinweisen, aufzustellen. A fordert nun von U Schadensersatz. U beruft sich allerdings auf den Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII.
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Versicherter Personenkreis - auch Mitarbeiter von Fremdfirma
Der bei Unternehmerin U als Leiharbeiter tätige L verletzt sich bei Bohrungsarbeiten auf der Baustelle am Bein, da die Bohrungsmaschine defekt ist. U hat ihre Verkehrssicherungspflichten fahrlässig verletzt.
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Arbeitnehmer setzt persönliche Mittel ein, die kaputt gehen
Die bei B beschäftigte Arbeitnehmerin A muss nach Anweisung des B ihr privates Kfz für dienstliche Zwecke nutzen. Bei einem Unfall, den A leicht fahrlässig verursacht hat, entsteht ein Schaden am Fahrzeug. Diesen will A von B ersetzt bekommen.
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Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.
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Grob fahrlässiges Handeln – MRT
Ärztin A besitzt ein Magnetresonanztomographen (MRT). R putzt bei A für €300/Monat. Während seiner Schicht beginnt das MRT zu piepen. Statt des Schalters „Alarm silence“, betätigt R die rote Notabschaltung. Diese befand sich hinter einer Plexiglasklappe auf der steht: „bei Alarm nicht drücken, sonst wird's teuer“. Ein Schaden von €30.000 entsteht.
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Betrieblich veranlasste Tätigkeit I
Gabelstaplerfahrerin G soll mit einem Gabelstapler Ware von einem Lastwagen abladen. Da sie bei der Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs nicht richtig zugehört hat, lässt sie dabei versehentlich eine Kiste mit Meissner Porzellan fallen. Diese stand im Eigentum von Arbeitgeberin A.
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Annahmeverzugslohn (§ 615 S. 1 BGB)
Die Hakuna Matata-GmbH (H) zahlt nur schleppend die Löhne ihrer Arbeitnehmer. Mitarbeiter M hat das immer wieder beanstandet. Als erneut ein Lohnrückstand iHv zwei Monatsgehältern aufgelaufen ist, verkündet er, dass er erst wieder arbeiten werde, wenn er sein Geld erhalte.
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Zurückbehaltungsrecht bei schleppende Zahlung
Die Hakuna Matata-GmbH (H) zahlt nur schleppend die Löhne ihrer Arbeitnehmer. Mitarbeiterin M hat das immer wieder beanstandet. Als erneut ein fälliger Lohnrückstand i.H.v. zwei Monatsgehältern aufgelaufen ist, insgesamt €1.000, verkündet sie, dass sie erst wieder arbeiten werde, wenn sie ihr Geld erhalte.
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Klage auf Vertragserfüllung
Chris Rolando (C) ist sein fußballerisches Können zu Kopf gestiegen. Er verlangt von seinem Verein FC Elisabeth 1988 Berlin (F) fortan das Doppelte an Gehalt - sonst werde er die restliche Saison nicht spielen. Vorstand V ist erbost und verklagt C im Namen des F auf Vertragserfüllung.