Störungen des Arbeitsverhältnisses: 38 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 38 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Störungen des Arbeitsverhältnisses für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
§ 3 EFZG – Verschuldete Krankheit
Arbeitnehmerin A ist seit 2019 bei C beschäftigt. A leidet seit Langem an Alkoholabhängigkeit. Sie hatte sich schon zweimal einer Entzugstherapie unterzogen. Im November 2021 erliegt A erneut ihrer Sucht und greift zur Flasche. A wird ins Krankenhaus eingeliefert und kann aufgrund der stationären Behandlung vier Wochen lang nicht arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt sie C fünf Tage nach ihrer Einlieferung, da sie bis dahin im Koma lag. Muss C sie während ihrer Abwesenheit bezahlen?
Annahmeverzugslohn (§ 615 S. 1 BGB) bei gewonnenem Kündigungsschutzprozess (Klausurlösung)
Persönliche Annahmeverhinderung (§ 616 BGB) bei kurzfristig notwendiger Betreuung des Kindes (Klausurlösung)
Übungsfall Krankheit
Klempnerin K ist seit drei Jahren bei Handwerksmeister H beschäftigt. Eines Tages rutscht sie beim Spazierengehen aus und bricht sich das Bein. Auf absehbare Zeit ist sie deshalb arbeitsunfähig.
Krankheit während des Urlaubs / Abgeltung des Urlaubsanspruchs
Zeynep freut sich schon das ganze Jahr auf ihren Sommerurlaub in Ägypten. Zwei Tage vor ihrem Abflug fängt sie sich eine schwere Grippe ein. Statt die Pyramiden zu besichtigen, muss sie den ganzen Urlaub das Bett hüten. Sie fragt sich, ob sie den Urlaub nachholen kann.
Entstehung und Verfall des Urlaubsanspruchs
Leichteste Fahrlässigkeit
Fenstermonteurin F rutscht beim Tragen einer Glasscheibe aus kurzer Unachtsamkeit mit ihren Händen ab und die Scheibe zerbricht. Arbeitgeberin A fordert Schadensersatz.
Fahrlässig
Vorsatz
Die bei A angestellte Paketlieferantin P steht unter Stress, da sich die Pakete bis ins Unendliche anhäufen. A weigert sich, weitere Mitarbeiter einzustellen. Dies erzürnt P. Sie entschließt sich, mit dem Lieferwagen gegen eine Laterne zu fahren, um A zu schädigen.
Haftungssentsperrung
Arbeitnehmer A und K sind auf gemeinsamer Dienstreise. Beide sind bei der W-GmbH angestellt. Als A kurz unaufmerksam ist, kommt er mit dem Auto von der Straße ab und stößt gegen einen Baum. K erleidet einen Beinbruch und verlangt von A Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB.
Versicherungsfall (+)
Die bei U beschäftigte Bauarbeiterin B fällt vom Gerüst, da die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen durch U bewusst nicht angebracht worden sind. B erleidet mehrfache Knochenbrüche und fordert nun Schadensersatz.
Versicherungsfall (-)
Der bei U beschäftigte Arbeitnehmer A rutscht auf dem nassen Boden der Personaltoiletten aus und bricht sich den Arm. U hatte vergessen Warntafeln, die auf Rutschgefahr hinweisen, aufzustellen. A fordert nun von U Schadensersatz. U beruft sich allerdings auf den Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII.
Versicherter Personenkreis - auch Mitarbeiter von Fremdfirma
Der bei Unternehmerin U als Leiharbeiter tätige L verletzt sich bei Bohrungsarbeiten auf der Baustelle am Bein, da die Bohrungsmaschine defekt ist. U hat ihre Verkehrssicherungspflichten fahrlässig verletzt.
Freistellungsanspruch bei Insolvenz des Arbeitgebers
Der bei A beschäftigte Baggerfahrer B durchtrennt bei den Bauarbeiten für den Vorgarten des Bauherrn H fahrlässig eine Gasleitung, wodurch das Haus des H zerstört wird. Das Bauunternehmen des A ist insolvent.
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
Der bei A beschäftigte Baggerfahrer B durchtrennt bei den Bauarbeiten für den Vorgarten des Bauherrn H fahrlässig eine Gasleitung, wodurch das Haus des H zerstört wird.
Arbeitnehmer setzt persönliche Mittel ein, die kaputt gehen
Beschädigung des Autos des Arbeitnehmers durch Müllcontainer
Religiöse Verpflichtung
Muslimin M feiert das islamische Opferfest. Da es unter der Woche stattfindet, erscheint sie an zwei Tagen nicht zur Arbeit. Arbeitgeber A will M für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen.
Hochzeit des eigenen Kindes
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Da ihr Sohn am Dienstag heiratet, erscheint sie an diesem Tag nicht zur Arbeit. Am Folgetag teilt B der A mit, dass er ihr für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen werde.
Persönlicher Hinderungsgrund bei Pflege des kranken Kindes (§ 616 BGB)
Verschuldete Arbeitsverhinderung
Arbeitnehmer und gleichzeitiger Bandenchef B sitzt aufgrund eines Raubes, den er verübt hat, für ein paar Tage in Untersuchungshaft. Er kann deswegen nicht zur Arbeit erscheinen. Arbeitgeber A teilt ihm daraufhin mit, dass er ihm für die Fehlzeit keinen Lohn zahlen wird.
§ 616 BGB
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Aufgrund einer staatlichen Impfempfehlung möchte sich A gegen das Corona-Virus impfen lassen. Da der Arzt lediglich Dienstagvormittag eine Impfsprechstunde anbietet, erscheint A an diesem Vormittag nicht zur Arbeit. B teilt A mit, dass er den Lohn entsprechend kürzen wird.
Unmöglichkeit der Pflichterfüllung
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Als sich A wegen einer möglicherweise begangenen Straftat in Untersuchungshaft befindet, erscheint sie nicht zur Arbeit. Für diese Fehlzeit zahlt ihr B keinen Lohn.
Überschwemmung der Autobahn
Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
§ 615 S.3 BGB - Arbeitskampfrisiko
§ 615 S. 3 BGB - Wirtschaftsrisiko
§ 615 S. 3 BGB – abgebrannter Betrieb
Grob fahrlässiges Handeln – MRT
Ärztin A besitzt ein Magnetresonanztomografen (MRT). R putzt bei A für €300/Monat. Während seiner Schicht beginnt das MRT zu piepen. Statt des Schalters „Alarm silence“, betätigt R die rote Notabschaltung. Diese befand sich hinter einer Plexiglasklappe, auf der steht: „bei Alarm nicht drücken, sonst wird's teuer“. Ein Schaden von €30.000 entsteht.
Betrieblich veranlasste Tätigkeit III
S beauftragt Auszubildenden A, Fahrräder vom LKW abzuladen. Da sie weiß, dass A keinen Führerschein hat, verbietet sie ihm explizit, den Gabelstapler hierfür zu nutzen. A setzt sich darüber hinweg und baut beim Abladen mit dem Gabelstapler prompt einen Unfall.
Betrieblich veranlasste Tätigkeit II
Den Auszubildenden Max und Moritz ist in der Mittagspause langweilig. Sie entschließen sich die nahegelegenen Gabelstapler für eine Wettfahrt zu nutzen. Da Max (M) den Hubmast nicht runtergefahren hat, bleibt er am Werkstor hängen, wodurch die Gabel abknickt.
Betrieblich veranlasste Tätigkeit I
Gabelstaplerfahrerin G soll mit einem Gabelstapler Ware von einem Lastwagen abladen. Da sie bei der Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs nicht richtig zugehört hat, lässt sie dabei versehentlich eine Kiste mit Meissner Porzellan fallen. Diese stand im Eigentum von Arbeitgeberin A.
Wegerisiko beim Arbeitnehmer
A ist in Bs Betrieb in Berlin Mitte beschäftigt. Als sie am 22.2. im Radio hört, dass Sturm Zeynep über Berlin hinwegfegt, entscheidet sie, zuhause in Spandau zu bleiben. Am Folgetag teilt B ihr mit, dass sie für die Fehlzeit keinen Lohn erhalte.
Annahmeverzugslohn (§ 615 S. 1 BGB)
Die Hakuna Matata-GmbH (H) zahlt nur schleppend die Löhne ihrer Arbeitnehmer. Mitarbeiter M hat das immer wieder beanstandet. Als erneut ein Lohnrückstand i.H.v. zwei Monatsgehältern aufgelaufen ist, verkündet er, dass er erst wieder arbeiten werde, wenn er sein Geld erhalte.
Zurückbehaltungsrecht bei schleppende Zahlung
Klage auf Vertragserfüllung
Verweigerung des Entgelts

Rechtmäßiges Alternativverhalten
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