Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
§ 3 EFZG – Verschuldete Krankheit
Arbeitnehmerin A ist seit 2019 bei C beschäftigt. A leidet seit Langem an Alkoholabhängigkeit. Sie hatte sich schon zweimal einer Entzugstherapie unterzogen. Im November 2021 erliegt A erneut ihrer Sucht und greift zur Flasche. A wird ins Krankenhaus eingeliefert und kann aufgrund der stationären Behandlung vier Wochen lang nicht arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt sie C fünf Tage nach ihrer Einlieferung, da sie bis dahin im Koma lag. Muss C sie während ihrer Abwesenheit bezahlen?
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Persönliche Annahmeverhinderung (§ 616 BGB) bei kurzfristig notwendiger Betreuung des Kindes (Klausurlösung)
Die Kita der vierjährigen Lina hat wegen eines kurzfristigen Streiks der Erzieherinnen zwei Tage geschlossen. Da ihr alleinerziehender Vater Viktor (V) so schnell keine anderweitige Betreuung organisieren kann, meldet er seiner Arbeitgeberin Anna (A), für die er schon 15 Jahre arbeitet, dass er an diesen beiden Tagen nicht zur Arbeit komme. Hat V für die beiden Tage einen Anspruch auf Lohn?
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Entstehung und Verfall des Urlaubsanspruchs
Arbeitnehmerin Aylin fängt am 01.01.2022 ihren ersten Job bei Unternehmer Udo an. Sie soll drei Tage pro Woche arbeiten. Über Urlaub wurde nie gesprochen und auch ihr Arbeitsvertrag enthält hierzu keine Regelung.
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Fahrlässig
Die einzige bei A beschäftigte Paketlieferantin P beschließt, zur Bewältigung ihrer Aufgaben, ihre regelmäßige Fahrtgeschwindigkeit innerorts auf 60km/h zu erhöhen. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit kommt P von der Fahrbahn ab und fährt gegen einen Baum. An As Lieferwagen entsteht ein Schaden in Höhe von 50.000€.
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Vorsatz
Die bei A angestellte Paketlieferantin P steht unter Stress, da sich die Pakete bis ins Unendliche anhäufen. A weigert sich, weitere Mitarbeiter einzustellen. Dies erzürnt P. Sie entschließt sich, mit dem Lieferwagen gegen eine Laterne zu fahren, um A zu schädigen.
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Versicherungsfall (+)
Die bei U beschäftigte Bauarbeiterin B fällt vom Gerüst, da die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen durch U bewusst nicht angebracht worden sind. B erleidet mehrfache Knochenbrüche und fordert nun Schadensersatz.
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Versicherter Personenkreis - auch Mitarbeiter von Fremdfirma
Der bei Unternehmerin U als Leiharbeiter tätige L verletzt sich bei Bohrungsarbeiten auf der Baustelle am Bein, da die Bohrungsmaschine defekt ist. U hat ihre Verkehrssicherungspflichten fahrlässig verletzt.
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Arbeitnehmer setzt persönliche Mittel ein, die kaputt gehen
Die bei B beschäftigte Arbeitnehmerin A muss nach Anweisung des B ihr privates Kfz für dienstliche Zwecke nutzen. Bei einem Unfall, den A leicht fahrlässig verursacht hat, entsteht ein Schaden am Fahrzeug. Diesen will A von B ersetzt bekommen.
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Religiöse Verpflichtung
Muslimin M feiert das islamische Opferfest. Da es unter der Woche stattfindet, erscheint sie an zwei Tagen nicht zur Arbeit. Arbeitgeber A will M für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen.
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Hochzeit des eigenen Kindes
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Da ihr Sohn am Dienstag heiratet, erscheint sie an diesem Tag nicht zur Arbeit. Am Folgetag teilt B der A mit, dass er ihr für diese Fehlzeit keinen Lohn zahlen werde.
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§ 616 BGB
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Aufgrund einer staatlichen Impfempfehlung möchte sich A gegen das Corona-Virus impfen lassen. Da der Arzt lediglich Dienstagvormittag eine Impfsprechstunde anbietet, erscheint A an diesem Vormittag nicht zur Arbeit. B teilt A mit, dass er den Lohn entsprechend kürzen wird.
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Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.
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§ 615 S. 3 BGB - Wirtschaftsrisiko
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Aufgrund der Verschlechterung der Auftragslage ist die Erbringung der Arbeitsleistung durch A zwar noch möglich, aber wirtschaftlich sinnlos. B schließt den Betrieb eine Woche lang und zahlt der A in dieser Zeit keinen Lohn.
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Grob fahrlässiges Handeln – MRT
Ärztin A besitzt ein Magnetresonanztomografen (MRT). R putzt bei A für €300/Monat. Während seiner Schicht beginnt das MRT zu piepen. Statt des Schalters „Alarm silence“, betätigt R die rote Notabschaltung. Diese befand sich hinter einer Plexiglasklappe, auf der steht: „bei Alarm nicht drücken, sonst wird's teuer“. Ein Schaden von €30.000 entsteht.
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Betrieblich veranlasste Tätigkeit III
S beauftragt Auszubildenden A, Fahrräder vom LKW abzuladen. Da sie weiß, dass A keinen Führerschein hat, verbietet sie ihm explizit, den Gabelstapler hierfür zu nutzen. A setzt sich darüber hinweg und baut beim Abladen mit dem Gabelstapler prompt einen Unfall.
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Betrieblich veranlasste Tätigkeit II
Den Auszubildenden Max und Moritz ist in der Mittagspause langweilig. Sie entschließen sich die nahegelegenen Gabelstapler für eine Wettfahrt zu nutzen. Da Max (M) den Hubmast nicht runtergefahren hat, bleibt er am Werkstor hängen, wodurch die Gabel abknickt.
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Betrieblich veranlasste Tätigkeit I
Gabelstaplerfahrerin G soll mit einem Gabelstapler Ware von einem Lastwagen abladen. Da sie bei der Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs nicht richtig zugehört hat, lässt sie dabei versehentlich eine Kiste mit Meissner Porzellan fallen. Diese stand im Eigentum von Arbeitgeberin A.