Haftungssentsperrung
30. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmer A und K sind auf gemeinsamer Dienstreise. Beide sind bei der W-GmbH angestellt. Als A kurz unaufmerksam ist, kommt er mit dem Auto von der Straße ab und stößt gegen einen Baum. K erleidet einen Beinbruch und verlangt von A Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB.
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