Abgrenzung zum Verbrechen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ehemann T kündigt seiner Frau O an, er werde sie "windelweich" prügeln, sollte das von O für T mitgebrachte Bier beim nächsten Mal wieder lauwarm sein.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung zum Verbrechen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die O mit der Begehung eines gegen sie gerichteten Verbrechens bedroht (§ 241 Abs. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O mit der Begehung einer gegen sie gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit bedroht (§ 241 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
16.6.2023, 19:56:28
Im Lösungstext steht § 240 Abs. 1 StGB, gemeint ist aber sicher § 241 Abs. 1 StGB? :)
benjaminmeister
23.11.2023, 08:20:59
Leider immer noch nicht behoben…