Rechtswegfremde Gegenforderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €10.000 beim Landgericht. B rechnet mit einer angeblichen, bestrittenen Forderung in Höhe von €3.000, für die die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist, auf.
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Einordnung des Falls
Rechtswegfremde Gegenforderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Landgericht, bei dem K Klage erhoben hat, ist für eine Forderung über €3.000 sachlich grundsätzlich nicht zuständig (§71 Abs. 1, 23 Nr.1 GVG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Aufrechnung mit einer Forderung, für die die Amtsgerichte sachlich zuständig sind, ist im Prozess vor dem Landgericht generell ausgeschlossen.
Nein!
3. Der Zulässigkeit der Aufrechnung steht hier aber nach h.M. entgegen, dass die Gegenforderung einem anderen Rechtsweg (Arbeitsgerichtsbarkeit) angehört.
Genau, so ist das!
4. Das Landgericht, bei dem K Klage eingereicht hat, muss aufgrund der rechtswegfremden Gegenforderung nun das Verfahren aussetzen (§ 148 ZPO) und eine Entscheidung des zuständigen Gerichts abwarten.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Aleks_is_Y
17.4.2024, 18:30:03
Aus den Erklärungen geht nicht hervor, dass herrschende L
ehreauch der Praxis in der Rechtsprechung entspricht (was ich jetzt implizit annehme), dies sollte klargestellt werden.
nboss
13.5.2024, 13:58:04
Mich lässt die Frage jetzt auch ein bisschen ratlos da, welche Meinung denn jetzt die der Rspr. Ist.