Rechtswegfremde Gegenforderung

15. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K klagt gegen B auf Zahlung von €10.000 beim Landgericht. B rechnet mit einer angeblichen, bestrittenen Forderung in Höhe von €3.000, für die die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist, auf.

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K klagt gegen B auf Zahlung von €6.000. B bestreitet die zugrunde liegenden Tatsachen. Für den Fall, dass die Klageforderung besteht, erklärt er die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung über €6.000. Ks Forderung ist begründet, Bs Gegenforderung ist unbegründet.

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