Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung muss nicht entschieden werden, da Klage bereits unbegründet
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung muss nicht entschieden werden, da Klage bereits unbegründet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt auf Zahlung aus einem Kaufvertrag. B bestreitet das Zustandekommen des Vertrags, hilfsweise rechnet B mit einer eigenen Forderung in gleicher Höhe auf. Die Klage ist bereits mangels bestehenden Kaufvertrags unbegründet.
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Einordnung des Falls
Kostenentscheidung & Gebührenstreitwert: Hilfsaufrechnung muss nicht entschieden werden, da Klage bereits unbegründet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von B hilfsweise erklärte Aufrechnung ist tatsächlich eine Primäraufrechnung.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Hilfsaufrechnung kann Auswirkungen auf den Streitwert des Verfahrens haben (§ 45 Abs. 3 GKG).
Ja!
3. Der Streitwert ist hier also nach § 45 Abs.3 GKG um den Wert der Gegenforderung zu erhöhen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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