Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Außenwirkung - Reine behördliche Weisung an einen Beamten
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Außenwirkung - Reine behördliche Weisung an einen Beamten
30. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L ist Landesbeamtin in einem Verwaltungsamt. Sie ist dort in einem bestimmten Sachgebiet tätig. Nachdem Stellen gestrichen werden müssen, bekommt L von der Hausleitung zusätzlich noch drei weitere Sachgebiete zugewiesen.
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