Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der Verwaltungsakt

Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Außenwirkung - Reine behördliche Weisung an einen Beamten

Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Außenwirkung - Reine behördliche Weisung an einen Beamten

30. August 2025

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L ist Landesbeamtin in einem Verwaltungsamt. Sie ist dort in einem bestimmten Sachgebiet tätig. Nachdem Stellen gestrichen werden müssen, bekommt L von der Hausleitung zusätzlich noch drei weitere Sachgebiete zugewiesen.

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