Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Außenwirkung - Reine behördliche Weisung an einen Beamten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L ist Landesbeamtin in einem Verwaltungsamt. Sie ist dort in einem bestimmten Sachgebiet tätig. Nachdem Stellen gestrichen werden müssen, bekommt L von der Hausleitung zusätzlich noch drei weitere Sachgebiete zugewiesen.
Einordnung des Falls
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Außenwirkung - Reine behördliche Weisung an einen Beamten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zuweisung drei weiterer Sachgebiete an L ist eine "hoheitliche Maßnahme" "einer Behörde" "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts" (§ 35 S. 1 VwVfG).
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Ja, in der Tat!
2. Die Zuweisung drei weiterer Sachgebiete an L beinhaltet eine "Regelung" für einen "Einzelfall" (§ 35 S. 1 VwVfG).
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Ja!
3. Die Zuweisung drei weiterer Sachgebiete an L hat "Außenwirkung" (§ 35 S. 1 VwVfG).
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Nein, das ist nicht der Fall!
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Ana-Lisa Herzog
4.7.2022, 21:26:47
Ich hätte gedacht, dass die Behörde in diesem Kontext privatrechtlich, als Arbeitgeberin handelt. Interessant!
kithorx
16.11.2022, 06:42:34
Das sehe ich hier schon deshalb ausgeschlossen, da explizit von einer Beamtin die Rede ist :)