Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
4. Juli 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
C will auf einem unbeplanten Gebiet der Gemeinde G bauen und beantragt beim zuständigen Landkreis L die Erteilung einer Baugenehmigung. L lehnt die Erteilung ab mit Verweis darauf, dass G das nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB benötigte Einverständnis verweigert hat.
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Einordnung des Falls
Mehrstufiger Verwaltungsakt: Erforderliches Einvernehmen, Zustimmung oder Genehmigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Ablehnung der Erteilung der Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt.
Ja, in der Tat!
2. Der Ablehnungsbescheid ist in Form eines sog. mehrstufigen Verwaltungsakt ergangen.
Ja!
3. Beteiligungsakte von Drittbehörden sind immer Verwaltungsakte.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die verweigerte Zustimmung der G ist ein (isoliert angreifbarer) Verwaltungsakt.
Nein, das trifft nicht zu!
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