Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Außenwirkung - reine behördliche Binnenwirkung
Außenwirkung - reine behördliche Binnenwirkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die neue Behörden-Chefin C sorgt für einigen Unmut bei den ihr unterstellten Beamten. Zum einen hat sie den Beamten B angewiesen, seine Akten in einer bestimmten Reihenfolge zu bearbeiten. Zum anderen hat sie die Dienstälteste D vorzeitig pensioniert.
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Einordnung des Falls
Außenwirkung - reine behördliche Binnenwirkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die beiden Anordnungen sind "hoheitliche Maßnahme" "einer Behörde" "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die beiden Anordnungen enthalten eine "Regelung" und regeln jeweils einen "Einzelfall" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
3. Die Anweisung an B, seine Akten in einer bestimmten Reihenfolge zu bearbeiten, hat "Außenwirkung" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die vorzeitige Pensionierung von D hat "Außenwirkung" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johaennzen
3.10.2020, 17:12:51
Meiner Ansicht nach könnte man in diesem Zusammenhang noch klarstellend das „Grundverhältnis“ bzw. das „Betriebsverhältnis“ erwähnen.
Dogu
8.7.2023, 16:03:57