Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Art der Kundgabe: Reichweite der Meinungsäußerungsfreiheit: nur mit friedlichen Mitteln 1
Art der Kundgabe: Reichweite der Meinungsäußerungsfreiheit: nur mit friedlichen Mitteln 1
24. August 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (14.150 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schüler S verteilt am Eingang der Schule Flyer mit folgender Aufschrift: "Ich will schulfrei!" Um der Aktion Nachdruck zu verleihen, verteilt er schallende Ohrfeigen an Mitschüler, die keinen Flyer nehmen. Rektorin R wird es angst und bange. Sie ruft prompt die Polizei.
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