Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Art der Kungdabe: Reichweite der Meinungsäußerungsfreiheit: nur mit friedlichen Mitteln 3: Blinkfüer
Art der Kungdabe: Reichweite der Meinungsäußerungsfreiheit: nur mit friedlichen Mitteln 3: Blinkfüer
29. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Das mächtige Verlagshaus S ruft in einem Rundschreiben zum Boykott des Presseunternehmens P auf. S droht seinen Lieferanten mit Liefersperren, sollten sie dem Boykott nicht folgen. P sieht sich in seiner Pressefreiheit verletzt. S beruft sich auf seine Meinungsfreiheit.
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