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Art der Kungdabe: Reichweite der Meinungsäußerungsfreiheit: nur mit friedlichen Mitteln 3: Blinkfüer
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Wohltäterin W wirbt in einer öffentlichen Kampagne für den Ausbau des Sozialstaates. Der Werbeslogan lautet: „Sozial statt Kapital!“. Dabei erzielt sie keine Gewinne. Großkapitalist G fühlt sich von derartigen Kampagnen belästigt und klagt auf Unterlassung.
kommerzielle Werbung (Wirtschaftswerbung), die der Meinungsbildung dient
Der schwäbische Lebensmittelhändler L wirbt mit dem Slogan "(Schwäbischer) Geiz ist geil!". Durch die Werbekampagne erhofft sich L sowohl mehr Aufmerksamkeit als auch mehr Umsatz. Der Kontrolleur der Werbeaufsicht W hält den Slogan für wettbewerbswidrig.