Zeitpunkt des guten Glaubens 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Bucheigentümer eines Grundstücks, wahrer Eigentümer ist E. V veräußert das Grundstück an K. K vertraut auf die Richtigkeit des Grundbuchs. K stellt den Eintragungsantrag. Danach erfährt K von den wahren Eigentumsverhältnissen. Anschließend wird K als Eigentümer eingetragen.
Einordnung des Falls
Zeitpunkt des guten Glaubens 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat Eigentum an dem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB erlangt.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. K hat Eigentum an dem Grundstück nach §§ 873, 925, 892 BGB erlangt.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs kostenlos testen
iustus
4.12.2020, 12:20:06
Man liest immer, auch in Lehrbüchern, dass die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer stets lange dauert. Was ist denn der praktische Grund für diese zeitliche Zäsur?

Eigentum verpflichtet 🏔️
6.12.2020, 14:44:38
Hallo iustus, der praktische Grund ist das Grundbuchamt. Dort ist nach §§ 19, 29, 39 GBO die Eintragung und die kann, wegen der Prüfung der Voraussetzungen ein paar Wochen/Monate dauern.

Ranii
22.11.2022, 12:08:44
Werdet ihr vllt auch noch die Wirkung der Vormerkung (sog. Vorwirkung) auf die Bestimmung des Maßgeblichen Zeitpunkts für die Gutgläubigkeit behandeln :)?

Lukas_Mengestu
22.11.2022, 14:33:07
Hallo Ranni, vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das auf unsere Liste mit aufgenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team