Zeitpunkt des guten Glaubens 2
23. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Bucheigentümer eines Grundstücks, wahrer Eigentümer ist E. V veräußert das Grundstück an K. K vertraut auf die Richtigkeit des Grundbuchs. K stellt den Eintragungsantrag. Danach erfährt K von den wahren Eigentumsverhältnissen. Anschließend wird K als Eigentümer eingetragen.
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