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Eigentumserwerb an einem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB – Maßgeblicher Zeitpunkt bei Widerspruch vor Eintragung
Sachverhalt
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Überblick Konkurrenzen
Studentin S sitzt vor ihrer Sachenrechtsklausur: Statt des tatsächlichen Eigentümers E steht A als Eigentümer im Grundbuch. S soll prüfen, ob E einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung hat. S überlegt sich zuerst einmal, welche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen.
Anspruch auf Grundbuchberichtigung (Grundfall)
E einigt sich mit Ds Vertreter V darüber, dass der vertretene D das Eigentum am Grundstück des E erwerben soll. D wird sodann im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Später findet E heraus, dass V tatsächlich ohne Vollmacht gehandelt hat.