+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Siegfried arbeitet in der Kanzlei K. Er wird mit dem Kauf neuer Sessel beauftragt. Bei Lieferung durch Händlerin Hanna fallen ihm verschiedene Mängel auf. Um sich etwas dazuzuverdienen, bietet Siegfried Hanna an, dies nicht zu reklamieren. Im Gegenzug verlangt er €300. Hanna nimmt an.
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Einordnung des Falls
Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Korruption liegt immer nur dann vor, wenn ein Inhaber eines öffentlichen Amtes involviert ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Ein entsprechender Missbrauch kann dabei auch vorliegen, wenn ausschließlich Inhaber einer Funktion in der Wirtschaft beteiligt sind. Das entsprechende Verhalten wird ebenfalls strafrechtlich mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB). Zudem stellt korruptes Verhalten einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.Der Strafrahmen im Geschäftsverkehr ist geringer als bei der Mitwirkung von Amtsträgern. Der Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den öffentlichen Dienst besonders geschützt werden soll.
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2. Hat sich Siegfried der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar gemacht?
Ja, in der Tat!
Wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr macht sich strafbar, wer (1) im geschäftlichen Verkehr als Angestellter eines Unternehmens (2) ohne Einwilligung des Unternehmens einen (3) Vorteil für sich als Gegenleistung dafür (4) fordert oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren eine (5) Handlung unterlasse und dadurch (6) seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt (§ 299 Abs. 1 Nr. 2 StGB).Siegfried ist bei Kanzlei K angestellt. Siegfrieds Pflicht wäre es gewesen, von Hanna die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Diese Pflicht hat er durch sein Schweigen verletzt und hierfür ein „Schmiergeld“ gefordert. Eine Einwilligung durch Kanzlei K lag nicht vor. Siegfried hat sich wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar gemacht. 3. Macht sich im geschäftlichen Kontext auch der Vorteilsgeber strafbar?
Ja!
Wie auch bei den Amtsträgerkorruptionsdelikten ist die Strafbarkeit im geschäftlichen Kontext spiegelbildlich aufgebaut und der Vorteilsgeber kann sich nach § 299 Abs. 2 StGB strafbar machen.Indem Hanna Siegfried verspricht, ihm €300 für sein pflichtwidriges Schweigen zu zahlen, hat sie sich damit ebenfalls strafbar gemacht (§ 299 Abs. 2 Nr. 2 StGB).