Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Erschließung gesichert: Abwandlung 1
Erschließung gesichert: Abwandlung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauherrin B möchte in einem Neubaugebiet ein Haus bauen. Das Grundstück ist ans Straßennetz angeschlossen und mit Elektrizität und Wasser versorgt. Weitere Erschließungsanlagen hält B nicht für erforderlich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erschließung gesichert: Abwandlung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Vorhaben des B ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Begriff der „Erschließung“ ist ein bundesrechtlicher Begriff, der nicht durch Landesrecht ausgefüllt wird.
Ja!
3. Die Erschließung ist nur „gesichert“, wenn die Erschließungsanlagen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Baugenehmigung fertiggestellt sind.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Erschließung des Grundstücks von B ist gesichert (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!