Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB): Grundfall
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB): Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U will in einem Haus eine kleine Pension eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus.
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Einordnung des Falls
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB): Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob Us Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ist am Maßstab der § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauNVO zu prüfen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Us Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht, wenn es sich um eine Nutzung als Wohngebäude handelt (§ 30 Abs. 1 BauGB i.Vm. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). Ist Us Pension eine Nutzung als Wohngebäude?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans kommt in Betracht, wenn diese in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist (§ 31 Abs. 1 BauGB).
Ja!
4. Die von U geplante Nutzung als Pension ist im einschlägigen Bebauungsplan ausdrücklich als Ausnahme vorgesehen (§ 1 Abs. 3 S. 2 BauNVO, § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO).
Genau, so ist das!
5. Weil die Voraussetzungen von § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO erfüllt sind, muss eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erteilt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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