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Unzureichende Umsetzung wegen überschießender Zielerreichung
Unzureichende Umsetzung wegen überschießender Zielerreichung
21. August 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (20.125 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zur Vermeidung irreführender und missbräuchlicher Werbung regelt die Richtlinie über Arzneimittelwerbung abschließend, was im Rahmen von Arzneimittelwerbung unzulässig ist. Das deutsche Umsetzungsgesetz regelt Werbung strenger als die Richtlinie und enthält weitergehende Verbote.
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