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Unzureichende Umsetzung wegen überschießender Zielerreichung
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Umsetzung durch Verwaltungsvorschriften
Mehrere Richtlinien sehen Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor. Deutschland meint, dass die Ziele der Richtlinien bereits durch bestehende Verwaltungsvorschriften erreicht werden und erlässt daher keine weiteren Umsetzungsakte.
Zureichende Umsetzung bei überschießender Regelung
Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sieht vor, dass Verkäufer bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs die Kosten zu tragen haben, die notwendig sind für Ein- und Ausbau eines als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts. Der deutsche Gesetzgeber hat dies in § 439 Abs. 3 BGB umgesetzt.