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Zureichende Umsetzung bei überschießender Regelung
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Umsetzung durch Verwaltungsvorschriften
Mehrere Richtlinien sehen Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor. Deutschland meint, dass die Ziele der Richtlinien bereits durch bestehende Verwaltungsvorschriften erreicht werden und erlässt daher keine weiteren Umsetzungsakte.

Umsetzung durch richtlinienkonforme Auslegung
Mitgliedstaat N setzt die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen nicht um. N ist der Auffassung, dass die bestehenden nationalen Regelungen die Ziele der Richtlinie bereits durch richtlinienkonforme Auslegung erreichen können.