Gewaltenteilung: Grundlagen des Tätigwerdens der Exekutive durch Legislative: Gesetz und Haushalt
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Regierungschefin R ist frisch ins Amt gewählt und tatendurstig. Sie will ihre Agenda schnell umsetzen. Das Parlament ist R zu langsam. Deshalb schafft R kurzerhand mehrere neue Behörden, stattet diese mit Personal aus und erteilt ihnen Befugnisse zum Handeln gegenüber den Bürgern.
Einordnung des Falls
Gewaltenteilung: Grundlagen des Tätigwerdens der Exekutive durch Legislative: Gesetz und Haushalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden.
Ja, in der Tat!
2. Die vollziehende Gewalt kann sich stets aus eigener Kompetenz die Befugnisse für ihr Handeln gegenüber dem Bürger verschaffen.
Nein!
3. Die vollziehende Gewalt hat unter dem GG die Budgethoheit: Sie entscheidet über die Haushaltsmittel des Staates.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Gnu
13.2.2023, 22:21:22
Eure Illustrationen übertreffen sich immer wieder aufs Neue! So dicke Props an den/die/alle Illustrator:innen 🫶
Lukas_Mengestu
14.2.2023, 18:54:09
Ganz herzlichen Dank, Gnu! Das gebe ich sehr gerne weiter!
lennart20
16.5.2023, 12:41:56
Könntet ihr hier in diesem Kapitel noch eine Lektion zur Rückwirkung machen? Das wäre klasse!
Lukas_Mengestu
16.5.2023, 13:49:53
Hallo Lennart20, das werden wir gerne noch ergänzen! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team