Gewaltenteilung: Grundlagen des Tätigwerdens der Exekutive durch Legislative: Gesetz und Haushalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Regierungschefin R ist frisch ins Amt gewählt und tatendurstig. Sie will ihre Agenda schnell umsetzen. Das Parlament ist R zu langsam. Deshalb schafft R kurzerhand mehrere neue Behörden, stattet diese mit Personal aus und erteilt ihnen Befugnisse zum Handeln gegenüber den Bürgern.
Einordnung des Falls
Gewaltenteilung: Grundlagen des Tätigwerdens der Exekutive durch Legislative: Gesetz und Haushalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden.
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Ja, in der Tat!
2. Die vollziehende Gewalt kann sich stets aus eigener Kompetenz die Befugnisse für ihr Handeln gegenüber dem Bürger verschaffen.
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Nein!
3. Die vollziehende Gewalt hat unter dem GG die Budgethoheit: Sie entscheidet über die Haushaltsmittel des Staates.
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Nein, das ist nicht der Fall!
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Gnu
13.2.2023, 22:21:22
Eure Illustrationen übertreffen sich immer wieder aufs Neue! So dicke Props an den/die/alle Illustrator:innen 🫶

Lukas_Mengestu
14.2.2023, 18:54:09
Ganz herzlichen Dank, Gnu! Das gebe ich sehr gerne weiter!

lennart20
16.5.2023, 12:41:56
Könntet ihr hier in diesem Kapitel noch eine Lektion zur Rückwirkung machen? Das wäre klasse!

Lukas_Mengestu
16.5.2023, 13:49:53
Hallo Lennart20, das werden wir gerne noch ergänzen! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team