Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Erpressung (§ 253 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Nötigungshandlung (Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel)

      2. Nötigungserfolg (Duldung, Handlung, Unterlassung)

      3. Vermögensverfügung (umstritten)

      4. Vermögensnachteil

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz bzgl. 1.a.-d.

      2. Bereicherungsabsicht

      3. Stoffgleichheit

      4. Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Vermögensverschiebung und entsprechender Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

    1. Allgemeine Rechtfertigungsgründe

    2. Verwerflichkeit der Nötigung nach § 253 Abs. 2 StGB

  3. Schuld

  4. Strafzumessungsregel nach § 253 Abs. 4 StGB

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