Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn
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Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn
8. Mai 2026
32 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M2 besorgt Waffen und plant minutiös einen Banküberfall, den er mit M1 begehen will. Da ihm auf dem Weg Bedenken kommen, unternimmt er erfolglos einen verbalen Versuch, M1 umzustimmen. M1 erbeutet daher ohne M2 durch besonders schwere räuberische Erpressung Bargeld, wovon M2 einen Anteil bekommt.
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