Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzler K ist verärgert: In seinen Augen debattiert der Bundestag viel zu lange komplizierte Fachgesetze anstatt die von ihm geliebten Prestigeprojekte zu beschließen. Da K zudem in Meinungsumfragen gut dasteht, will er Neuwahlen.
Einordnung des Falls
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundeskanzler hat die Befugnis, den Bundestag aufzulösen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Der Deutsche Bundestag hat ein Selbstauflösungsrecht.
Nein!
3. Der Deutsche Bundestag muss für die gesamte Legislaturperiode bestehen bleiben und kann unter keinen Umständen aufgelöst werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Bundeskanzler kann mit der sog. Vertrauensfrage prüfen, ob im Bundestag noch eine Mehrheit der Abgeordneten hinter ihm steht.
Ja, in der Tat!
5. Der Bundestag kann den Bundeskanzler unter bestimmen Voraussetzungen jederzeit abwählen.
Ja!
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Emma
8.3.2021, 13:57:23
Supi
Nielas
23.12.2023, 13:19:46
Hallo liebes Jurafuchs-Team, ich bin gerade wieder über die letzte Aussage "Der Bundestag kann den Bundeskanzler jederzeit abwählen." gestolpert. Hier wird die Antwort als richtig angegeben. Ist die Aussage aber nicht eigentlich falsch? Die Abwahl des Bundeskanzlers ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und dadurch eben nicht "jederzeit" möglich. Danke für die Bearbeitung und liebe Grüße.
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JCF
25.12.2023, 12:02:52
Bei mir steht: "Der Bundestag kann den Bundeskanzler unter bestimmen Voraussetzungen [!!!] jederzeit abwählen."
Leo Lee
25.12.2023, 13:11:41
Hallo Nielas, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat könnte diese Frage etwas missverständlich klingen. Deshalb haben wir den Text nun dahingehend geändert, dass der Bundestag unter den entsprechenden Voraussetzungen zeitlich ungebunden den Kanzler abwählen kann :). Besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch wünscht dir das Jurafuchsteam!
IsiRider
11.3.2024, 22:43:04
Und ich dachte bisher, es bräuchte Neuwahlen.