Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Der Bundestag
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
4. April 2025
19 Kommentare
4,7 ★ (34.417 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzler K ist verärgert: In seinen Augen debattiert der Bundestag viel zu lange komplizierte Fachgesetze, anstatt die von ihm geliebten Prestigeprojekte zu beschließen. Da K zudem in Meinungsumfragen gut dasteht, will er Neuwahlen.
Diesen Fall lösen 77,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundeskanzler hat die Befugnis, den Bundestag aufzulösen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Deutsche Bundestag hat ein Selbstauflösungsrecht.
Nein!
3. Der Deutsche Bundestag muss für die gesamte Legislaturperiode bestehen bleiben und kann unter keinen Umständen aufgelöst werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Bundeskanzler kann mit der sog. Vertrauensfrage prüfen, ob im Bundestag noch eine Mehrheit der Abgeordneten hinter ihm steht.
Ja, in der Tat!
5. Der Bundestag kann den Bundeskanzler unter bestimmen Voraussetzungen jederzeit abwählen.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Emma
8.3.2021, 13:57:23
Supi
IsiRider
11.3.2024, 22:43:04
Und ich dachte bisher, es bräuchte Neuwahlen.

Simon
7.11.2024, 00:13:56
Neuwahlen sind die Folge einer Auflösung des Bundestages, s. Art. 39 I 4 GG.
sawe
8.11.2024, 12:28:37
hey, wie steht es denn um die Zeit nach Auflösung des Parlaments durch den BP und vor den Neuwahlen (also in den dazwischenliegenden 60 Tagen): Kann der Bundestag in dieser Zeitspanne noch weiter Gesetze beschliessen? dankeschön!

Sebastian Schmitt
12.11.2024, 12:19:29
Hallo @[sawe](245068), eine gute Frage! Die Auflösungsentscheidung des BPräs nach Art 68 I 1 GG hat verfassungsrechtlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Abgeordneten, führt insbesondere nicht zum Verlust ihrer Mandate. Vielmehr endet die Wahlperiode des Bundetags nach Art 39 I 2 GG erst mit Zusammentritt eines neuen Bundestags. Dementsprechend begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Bundestag seine legislative Tätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt des neuen Zusammentritts fortsetzt (von Münch/Kunig/Kerkemeyer, GG, 7. Aufl 2021, Art 68 Rn 68). Rein praktisch leuchtet das auch durchaus ein. Zumindest müssten wir uns sonst Gedanken darüber machen, ob/wie politische und gesetzgeberische Handlungsfähigkeit in der Schwebezeit gewahrt werden soll. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
sawe
12.11.2024, 21:03:51
Super, vielen Dank! Ich dachte mir schon, dass es ja keine parlamentslose Zeit geben darf. Der Wortlaut « Auflösung » klingt insoweit nur so drastisch! Danke :)
Flohm
13.11.2024, 09:02:55
Bitte ergänzt noch, dass die 60 Tage für Neuwahlen in Art. 39 I S.4 GG festgelegt sind. Gerade weil momentan das Datum der Neuwahlen viel diskutiert wurde.

Linne_Karlotta_
13.11.2024, 10:51:26
Hey @[Flohm](210957), danke für den Hinweis. Ich habe den Artikel gerade ergänzt. Mehr (aktuelle) Aufgaben zu dem Thema findest Du übrigens im Kapitel zur Bundesregierung: https://applink.jurafuchs.de/uGRfwKujuOb Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

Prof. Dr. Maggus Rühl LL.M.
12.12.2024, 16:13:41
zuletzt 2025: Olaf Scholz

Linne_Karlotta_
21.2.2025, 15:26:38
Hey @[Prof. Dr. Maggus Rühl LL.M.](213248), super Hinweis. Dazu empfehle ich dir und euch die Aufgaben in unserem Kapitel zur „Bundesregierung“: https://applink.jurafuchs.de/R6yYQXvBaRb Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team