Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Rechtsstellung des Bundestags & der MdB
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzler K ist verärgert: In seinen Augen debattiert der Bundestag viel zu lange komplizierte Fachgesetze, anstatt die von ihm geliebten Prestigeprojekte zu beschließen. Da K zudem in Meinungsumfragen gut dasteht, will er Neuwahlen.
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Einordnung des Falls
Bundestag: Auflösung des Parlaments / Vertrauensfrage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundeskanzler hat die Befugnis, den Bundestag aufzulösen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Deutsche Bundestag hat ein Selbstauflösungsrecht.
Nein!
3. Der Deutsche Bundestag muss für die gesamte Legislaturperiode bestehen bleiben und kann unter keinen Umständen aufgelöst werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Bundeskanzler kann mit der sog. Vertrauensfrage prüfen, ob im Bundestag noch eine Mehrheit der Abgeordneten hinter ihm steht.
Ja, in der Tat!
5. Der Bundestag kann den Bundeskanzler unter bestimmen Voraussetzungen jederzeit abwählen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Emma
8.3.2021, 13:57:23
Supi
Nielas
23.12.2023, 13:19:46
Hallo liebes Jurafuchs-Team, ich bin gerade wieder über die letzte Aussage "Der Bundestag kann den Bundeskanzler jederzeit abwählen." gestolpert. Hier wird die Antwort als richtig angegeben. Ist die Aussage aber nicht eigentlich falsch? Die Abwahl des Bundeskanzlers ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und dadurch eben nicht "jederzeit" möglich. Danke für die Bearbeitung und liebe Grüße.
JCF
25.12.2023, 12:02:52
Bei mir steht: "Der Bundestag kann den Bundeskanzler unter bestimmen Voraussetzungen [!!!] jederzeit abwählen."
Leo Lee
25.12.2023, 13:11:41
Hallo Nielas, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat könnte diese Frage etwas missverständlich klingen. Deshalb haben wir den Text nun dahingehend geändert, dass der Bundestag unter den entsprechenden Voraussetzungen zeitlich ungebunden den
Kanzler abwählenkann :). Besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch wünscht dir das Jurafuchsteam!
IsiRider
11.3.2024, 22:43:04
Und ich dachte bisher, es bräuchte Neuwahlen.
Simon
7.11.2024, 00:13:56
Neuwahlen sind die Folge einer Auflösung des Bundestages, s. Art. 39 I 4 GG.
sawe
8.11.2024, 12:28:37
hey, wie steht es denn um die Zeit nach
Auflösung des Parlamentsdurch den BP und vor den Neuwahlen (also in den dazwischenliegenden 60 Tagen): Kann der Bundestag in dieser Zeitspanne noch weiter Gesetze beschliessen? dankeschön!
Sebastian Schmitt
12.11.2024, 12:19:29
Hallo @[sawe](245068), eine gute Frage! Die Auflösungsentscheidung des BPräs nach Art 68 I 1 GG hat verfassungsrechtlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Abgeordneten, führt insbesondere nicht zum Verlust ihrer Mandate. Vielmehr endet die Wahlperiode des Bundetags nach Art 39 I 2 GG erst mit Zusammentritt eines neuen Bundestags. Dementsprechend begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Bundestag seine legislative Tätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt des neuen Zusammentritts fortsetzt (von Münch/Kunig/Kerkemeyer, GG, 7. Aufl 2021, Art 68 Rn 68). Rein praktisch leuchtet das auch durchaus ein. Zumindest müssten wir uns sonst Gedanken darüber machen, ob/wie politische und gesetzgeberische Handlungsfähigkeit in der Schwebezeit gewahrt werden soll. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
sawe
12.11.2024, 21:03:51
Super, vielen Dank! Ich dachte mir schon, dass es ja keine parlamentslose Zeit geben darf. Der Wortlaut « Auflösung » klingt insoweit nur so drastisch! Danke :)
Flohm
13.11.2024, 09:02:55
Bitte ergänzt noch, dass die 60 Tage für Neuwahlen in Art. 39 I S.4 GG festgelegt sind. Gerade weil momentan das Datum der Neuwahlen viel diskutiert wurde.
Linne_Karlotta_
13.11.2024, 10:51:26
Hey @[Flohm](210957), danke für den Hinweis. Ich habe den Artikel gerade ergänzt. Mehr (aktuelle) Aufgaben zu dem Thema findest Du übrigens im Kapitel zur Bundesregierung: https://applink.jurafuchs.de/uGRfwKujuOb Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team