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Der Bundestag
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG durch polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG durch polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros
19. August 2025
30 Kommentare
4,7 ★ (79.463 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Am Fenster von Bs Abgeordnetenbüro hängt während des türkischen Staatsbesuchs eine kleine Kurdistan-Flagge. Die Bundestagspolizei, die Bundestagspräsident S unterliegt, geht hinein und entfernt die Flagge, um Ausschreitungen zu verhindern. B ist empört und wendet sich an das BVerfG.
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