Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt
16. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm die getragene Tasche zu überreichen, um darin enthaltene Wertgegenstände wegzunehmen. Als T die Tasche öffnet, enthält sie jedoch nichts Wertvolles und T wirft diese achtlos weg.
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Einordnung des Falls
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T handelte hinsichtlich der Tasche mit Bereicherungsabsicht
Nein!
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