Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt

22. November 2024

4,8(1.043 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm die getragene Tasche zu überreichen, um darin enthaltene Wertgegenstände wegzunehmen. Als T die Tasche öffnet, enthält sie jedoch nichts Wertvolles und T wirft diese achtlos weg.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht nur auf Behältnisinhalt

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T handelte hinsichtlich der Tasche mit Bereicherungsabsicht

Nein!

Bereicherungsabsicht ist die Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Vorliegend geht es T zwar erkennbar darum, sich zu bereichern. Es geht ihm allerdings nicht um die Tasche, sondern deren Inhalt. Die Tasche selbst möchte er nicht seinem Vermögen zuführen. Eine vollendete Erpressung scheidet aus, da die Tasche leer war. Da T jedoch die Absicht hatte, andere unbestimmte Wertgegenstände zu erbeuten, liegt neben der vollendeten Nötigung bezüglich des nicht vorhandenen Inhalts zumindest eine versuchte Erpressung vor.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MARE

Mareike_

13.3.2024, 14:39:10

Scheitert die Vollendung hier an der

Stoffgleichheit

? Ein Vermögensnachteil liegt im Verlust der Tasche seitens des Opfers. Die

Bereicherungsabsicht

bezog sich zum Nötigungszeitpunkt auf die vermuteten Wertgegenstände darin. Am

Nötigungserfolg

(Opfer hat die Tasche herausgegeben) und der

Bereicherungsabsicht

(zum

Drohung

szeitpunkt hatte T Absicht,sein Vermögen um die von ihm vermuteten Wertgegenstände zu erhöhen) kann es demzufolge ja nicht scheitern?

DAV

david1234

19.3.2024, 11:08:52

Hi ! Du schreibst es ja selber „an den vermuteten Gegenständen“ und dazu gehört eben nicht die Tasche, daraus folgt keine

Bereicherungsabsicht

bezüglich dieser.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen