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Meinungsfreiheit oder Schmähkritik? („Durchgeknallte Staatsanwältin“)

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19. Juni 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Anwalt A vertritt M in einem medienwirksamen Fall. Das Amtsgericht erlässt auf Antrag von Staatsanwältin S Haftbefehl gegen M. A ist darüber verärgert. Er bezeichnet S gegenüber Journalisten als „durchgeknallte Staatsanwältin.“ A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) verurteilt.

Einordnung

Meinungsfreiheit und Schmähkritik – „Durchgeknallte Staatsanwältin“

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer 2018Examenstreffer Berlin/Brandenburg 2018

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