Prozessrecht & Klausurtypen
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten/A-Gutachten
Beschuldigter zunächst als Zeuge und ohne Belehrung vernommen, später schweigt er
Beschuldigter zunächst als Zeuge und ohne Belehrung vernommen, später schweigt er
26. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O wird tot aufgefunden. Die Polizeibeamten trafen am Tatort auf B. Ein Tatmotiv des B ist zunächst nicht bekannt, sodass sich aus seiner Anwesenheit zwar ein gewisser, aber kein konkreter Tatverdacht besteht. B wird als Zeuge vernommen. Erst später verdichtete sich der Verdacht gegen B.
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