Beschuldigte kannte ihr Schweigerecht

6. November 2024

4,8(3.020 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Strafverteidigerin V ist so wütend über einen verlorenen Prozess, dass sie den Briefkasten des Gerichts beschädigt. Da ein Anfangsverdacht der Sachbeschädigung besteht, vernimmt Polizist P die V auf der Polizeiwache. Eine Belehrung über ihr Schweigerecht erfolgte zuvor nicht.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Beschuldigte kannte ihr Schweigerecht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. V ist als Beschuldigte vor der polizeilichen Vernehmung zu belehren (Belehrungspflicht).

Genau, so ist das!

Gemäß §§ 163a Abs.4, 136 Abs.1 StPO ist eine Beschuldigte vor jeder polizeilichen Vernehmung umfassend zu belehren. Da V hier (1) Beschuldigte ist und es sich (2) um eine Vernehmung handelt, ist sie entsprechend zu belehren.An der Belehrungspflicht ändert sich grundsätzlich auch nichts dadurch, dass V als Strafverteidigerin ihre Rechte als Beschuldigte kannte. Denn die Beschuldigtenrechte (insbesondere der nemo-tenetur-Grundsatz) haben eine hohe Stellung im Strafverfahren und sind besonders zu schützen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Mangels Belehrung der V über ihr Schweigerecht liegt ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach §§ 163a Abs.4 S.2, 136 Abs.1 S.2 StPO vor. Führt dies hier zu einem Beweisverwertungsverbot?

Nein, das trifft nicht zu!

Nach der Rspr. stellt die fehlende Belehrung über das Schweigerecht (§§ 163a Abs.4 S.2, 136 Abs.1 S.2 StPO) einen schwerwiegenden Verfahrensverstoß dar, der grundsätzlich zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Nur ausnahmsweise soll ein Verstoß gegen diese Belehrungspflicht folgenlos sein, wenn feststeht, dass die Beschuldigte ihr Schweigerecht auch ohne Belehrung gekannt hat. V hat als Strafverteidigerin umfassende Kenntnis über die Beschuldigtenrechte. Somit unterliegt ausnahmsweise das Interesse der V am Schutz ihrer verfahrensrechtlichen Stellung. Es besteht kein Beweisverwertungsverbot.
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.