Träger der Menschenwürde, Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Obdachloser O möchte erreichen, dass die Stadt B öffentliche Toiletten errichtet. Eine Klage scheitert in letzter Instanz. O reicht Verfassungsbeschwerde ein. Die Stadt verwehre ihm, auf menschenwürdige Weise seinem Harndrang nachzugeben. Dadurch sieht sich O in seiner Menschenwürde verletzt.
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Einordnung des Falls
Träger der Menschenwürde, Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der persönliche Schutzbereich der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist dauerhaft arbeitsunfähig und lebt von Almosen. Ist der persönliche Schutzbereich der Menschenwürde unabhängig davon eröffnet, dass O arbeitsunfähig und sozialbedürftig ist?
Genau, so ist das!
3. O ist Alkoholiker. Hierdurch ist es O teilweise unmöglich, seine Umgebung und sich selbst bewusst wahrzunehmen. Ist der persönliche Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG auch in solch unbewussten Zuständen eröffnet?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.