Zivilrecht

Sachenrecht

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Gutgläubigkeit

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Gutgläubigkeit

23. November 2024

4,9(2.234 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A kauft bei U am 12.03. eine Diamantkette, deren Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei U verbleibt. Am 12.04. übereignet U unter Abtretung des Herausgabeanspruchs das Amulett an ihre Freundin F. F weiß nichts von dem Eigentumsvorbehalt. Am 25.05. bezahlt A den Kaufpreis.

Diesen Fall lösen 89,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Vereitelung von Zwischenverfügungen - Gutgläubigkeit

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung erstarkt das Anwartschaftsrecht beim vereinbarten Eigentumsvorbehalt zum Vollrecht (Eigentum).

Ja!

Beim Eigentumsvorbehalt steht der Erwerb des Eigentums durch den Erwerber unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Mit Kaufpreiszahlung geht das Eigentum automatisch auf den Erwerber über. Etwaige Zwischenverfügungen sind absolut unwirksam (§ 161 Abs. 1 S. 1 BGB).Mit Kaufpreiszahlung am 25.05. tritt die Bedingung ein. Dem Eigentumserwerb steht grundsätzlich auch eine Zwischenverfügung nicht entgegen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Da F von dem Eigentumsvorbehalt keine Kenntnis hatte, ist durch ihren zwischenzeitlichen Erwerb das Anwartschaftsrecht des A erloschen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Nach § 161 Abs. 3 BGB finden im Falle von Zwischenverfügungen die Vorschriften zum Rechtserwerb vom Nichtberechtigten entsprechende Anwendung. Demnach erlöschen grundsätzlich die Rechte Dritter an der Sache (gutgläubiger lastenfreier Erwerb, § 936 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies gilt aber im Falle der Übereignung nach § 931 BGB nicht, wenn dem dritten Besitzer das Recht zusteht (§ 936 Abs. 3 BGB).A stand an der Kette ein Anwartschaftsrecht zu. Zwar hat F das Eigentum an der Kette vorübergehend nach § 929 S. 1, 931 BGB erworben, ohne dass sie wusste, dass daran ein Anwartschaftsrecht bestand. Da A aber im Besitz der Kette war, führt Fs Gutgläubigkeit nicht zum Untergang des Anwartschaftsrechts.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

suessmaus

suessmaus

23.8.2023, 21:57:19

Könntet ihr noch ein Beispiel zu dem "

Standardfall

" des § 161 III bringen? Also wenn der Gutgläubige nach § 936 I lastenfreies Eigentum erwirbt - sodass das AWR erlischt

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

24.8.2023, 12:54:10

Hallo suessmaus, der vermeintliche "

Standardfall

" des § 161 Abs. 3 BGB kommt tatsächlich im Hinblick auf das

Anwartschaftsrecht

in der Regel nicht zum tragen. Das

Anwartschaftsrecht

setzt ja voraus, das bei einem mehraktigen Erwerbstatbestand der Gläubiger (zB Käufer) so viele Erfordernisse erfüllt hat, dass der Eigentumserwerb vom Schuldner (zB Verkäufer) nicht mehr einseitig verhindert werden kann. Im Mobiliarsachenrecht spielt das

Anwartschaftsrecht

beim Eigentumsvorbehalt und bei der Sicherungs

übereignung

eine Rolle. In beiden Fällen ist der

Anwartschaftsberechtigte

im Besitz der Sache. Eine Eigentumsübertragung an Dritte ist in diesen Fällen also stets nur nach §§ 929 S. 1, 931, (934) BGB möglich, sodass stets § 936 Abs. 3 BGB analog den lastenfreien Erwerb verhindert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen